Wir beraten Sie in vertragsrechtlichen Fragen, z.B. bei Entwicklungskooperationen oder bei der Lizenzierung von Schutzrechten oder Urheberrechten. Hierzu entwerfen wir Lizenz-, Kooperations-, und Technologietransferverträge und begleiten die Verhandlungen bis zur Unterschrift.
Im Vorfeld von Unternehmensbeteiligungen und -zusammenschlüssen bewerten wir die Schutzrechtspositionen der Zielunternehmen. Wir erstellen Gutachten zur Schutzfähigkeit von Neuentwicklungen, zu den Erteilungsaussichten anhängiger Schutzrechtsanmeldungen und zur Rechtsbeständigkeit von erteilten Schutzrechten. Mit Freedom-to-Operate-Gutachten klären wir, ob ein geplantes Produkt möglicherweise in Schutzrechte von Wettbewerbern eingreift.