Viele Erfindungen entstehen aus Zusammenarbeiten von Erfindern unterschiedlicher Organisationen, zum Beispiel aus einem gemeinsamen Projekt von Forschen einer Universität und Entwicklern eines Industrieunternehmens. Der Vortrag befasst sich mit der Frage, wem bei solchen Gemeinschaftserfindungen welche Rechte an der Erfindung zustehen, und wie die Verwertung der Erfindung zwischen den Partnern zum gemeinsamen Vorteil geregelt werden kann.