Um für ihre Erfindung einen Patentschutz in mehreren Staaten zu erhalten, können Patentanmelder innerhalb eines Jahres nach einer ersten Anmeldung ihre Erfindung auch in anderen Staaten der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) anmelden. Nach den Regeln der PVÜ wird diesen Nachanmeldungen die Priorität der ersten Anmeldung zuerkannt. Dadurch wird sichergestellt, dass ein zwischenzeitiges Bekanntwerden der Erfindung den Nachanmeldungen nicht schaden kann. Der Pariser Verbandsübereinkunft gehören gegenwärtig mehr als 160 Staaten an.
Anhand der aktuellen Rechtsprechung werden die Voraussetzungen diskutiert, die erfüllt sein müssen, damit einer Nachanmeldung Priorität einer früheren Anmeldung zuerkannt werden kann.
S. R. Huebner in Europäisches Patent Institut, epi information, 2009, Nummer 1, Seiten 22-24
S. R. Huebner at the European Patent Office, Economic Advisory Group Meeting 2008
S. R. Huebner at the Institute of Intellectual Property (IIP), Tokyo, 2005
S. R. Huebner in European Intellectual Property Review (e.i.p.r.), 2003, issue 12, pages 543-544
H. Lehmann beim Delegationsbesuch des Chinesischen Patentamts in München, Dezember 2016