Zusammenfassung

Mit einer komplexen Entscheidungspraxis versucht das Europäische Patentamt bei der Patentierung medizinischer Verfahren den Spagat zwischen gesundheitspolitischen Vorgaben und Erfinderinteressen. Insbesondere in der Medizintechnik beeinträchtigt jedoch die Vielzahl von Überlegungen und Abwägungen, die gegenwärtig in die Beurteilung der Patentfähigkeit einfließen, die Vorhersagbarkeit der Entscheidungen.

Im Gegensatz dazu gelingt es in der jüngeren japanischen Praxis, mit vergleichsweise einfachen formalen Kriterien zur Abgrenzung zwischen nicht patentierbaren medizinischen Verfahren und patentierbaren Betriebsverfahren medizinischer Geräte einen nicht unerheblichen Teil der in der Praxis auftretenden Fälle abzudecken. Allerdings verlangt dieser formalere Ansatz besondere Sorgfalt bei der Anspruchsformulierung.

Vollständige Publikation herunterladen

Autor

Huebner

Dr. Stefan Rolf Huebner

Mehr »